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WICHTIG

Hier sind die wichtigen Dinge zum NIKOLAUT für Euch zusammengefasst, denn das Kleingedruckte ist bei uns normalgedruckt und uns vor allem sehr wichtig!

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters zum Festival:

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte ist der Erwerber und Eintrittskarteninhaber mit den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters in vollem Umfang einverstanden.

1. Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen Einlaß. Einzig in Begleitung der Eltern kann eine Ausnahme auf Basis folgender Regelung getroffen werden: Eltern und Jugendliche betreten und verlassen gemeinsam die Eventlocation; während des gesamten Aufenthaltes übernehmen die Eltern die Aufsichtspflicht. Jugendliche ab 16 -18 Jahren haben mit schriftlicher Einverständniserklärung inklusive Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt.

Der gültige Personalausweis ist in jedem Fall mitzuführen!


2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt der einzelnen Darbietungen, behält sich allerdings das Recht vor zu unterbrechen, falls es unerwartet und spontan zu Verstößen, z.B. gegen die Menschenwürde kommt.

 

3. Freie Platzwahl im Zuschauerbereich (ohne VIP-Bereich). Im hinteren Bereich der Location (von den Bühnen aus gesehen) können eventuell leichte Sichtbehinderungen entstehen. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.


4. Bei Live-Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besucher ist selbstverantwortlich eine Vorsorgemaßnahme zu treffen und ggf. Gehörschutz mitzubringen. Der Veranstalter haftet für Schäden bzw. Gesundheitsschäden nicht.


5. Bei Live-Konzerten kann es zu diversen Lichtshoweffekten kommen. Es ist zu erwarten das die einzelnen Bands unterschiedliche Lichteffekte einsetzen. Auch hier können mögliche Gesundheitsschäden entstehen auf die der Veranstalter hinweist. Der Veranstalter haftet für diese Schäden nicht.


6. Das Mitbringen von Flaschen, Tetrapak, pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen aller Art, ist generell untersagt. Stark angetrunkenem Publikum, trotz gültigem Ticket, wird der Einlaß verwehrt! Bei Nichtbeachtung erfolgt kein Einlaß und keine Ticketrückerstattung zum Event.


7. Beim Einlass zur Eventlocation findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.


8. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

9. Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter und dem Geschäftsführer der Veranstaltungslocation.


10. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung (Zuschauerbereich), auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.


11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unbefugte Besucher, die im abgesperrten Bereich ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, der Eventlocation zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
 
12. Beim Verlassen der Eventlocation verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

13. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

14. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der bereits bezahlte Wert der Eintrittskarte erstattet.


15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

17. Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr rund um die Eventlocation. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

18. Der Veranstalter haftet nicht für in der Eventlocation verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.


19. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist in der kompletten Eventlocation ohne schriftliche Erlaubnis verboten.

20. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis privat veräußert werden.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittberechtigung zur Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.


21. Die Eintrittskarten sind nummeriert und somit nur mit dieser Nummerierung gültig.


22. Den Anweisungen der örtlichen Security und denen des Geschäftsführers der Eventlocation, als auch denen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

23. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

24. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.

25. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.

Vielen Dank für Ihr/ Euer Verständnis!

Ihr/Euer Vertragspartner beim Kauf eines Tickets für das "NIKOLAUT-Winterfestival" ist:

SOKOZONE - brands & events
(siehe Impressum)


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